Biberach Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplan

Die Stadt Biberach erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan nach Vorgaben des §§

47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Dieses Gesetz regelt auf nationaler Ebene die Umsetzung einer EU Richtlinie über die Regelung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG)
 
Die Aufstellung eines solchen Lärmaktionsplanes ist unter Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der NABU Biberach hat hierzu seine Stellungnahme im Februar 2014 abgegeben. Aktuell erfolgt die Überarbeitung bei der Stadt.


 

NWU und die Fledermausbrücken

Ein Thema, das seit einigen Wochen die Biberacher Bürger beschäftigt, sind die neuen Fledermausbrücken an der Norwestumfahrung. 

 

Aufgrund der besonderen nationalen und europäischen gesetzlichen Bestimmungen zum Fledermausschutz mussten nun besondere Schutzaßnahmen umgesetz werden.

Die Planer entschieden sich  in einem kleinen Arbeitskreis ohne Beteiligung des NABU für die preiswerteste Lösung, auch wenn es noch keine gesicherten Erkenntnisse gibt, ob diese Querungshilfen von den Fledermäusen überhaupt angenommen werden.

Versprochen ist, eine wissenschaftliche Begleitung dieses Bauprojektes durchzuführen. Die Ergebnisse des sogenannten  Fledermausmonitoring werden mit Spannung erwartet. Der NABU Biberach hat hierzu klar Stellung bezogen. Ein Interview mit der Schwäbischen Zeitung zeigt auf, wie es zu diesen Fledermausbrücken kam und wie der NABU Biberach dazu steht.

 

Wer selbst etwas für die Fledermäuse tun möchte findet hier weitere Informationen:

http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/aktivwerden/